Ratgeber

Oh je, Totalschaden – was nun?

10. Juli 2018 5 Min. Lesezeit Mehmet Killi

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen – oder diesem nahekommen. Das Fahrzeug muss dabei nicht völlig zerstört sein. Oft sind es Fahrzeuge, deren Reparatur einfach mehr kosten würde, als ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Die genaue Grenze hängt von der Rechtsprechung ab: In der Regel liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Was zahlt die Versicherung beim Totalschaden?

Liegt ein Totalschaden vor, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel den Wiederbeschaffungswert – also den Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug auf dem Markt zahlen müssten. Davon abgezogen wird der Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Die Formel lautet:

  • WiederbeschaffungswertRestwert = Ihr Schadensersatz

Achtung: Restwertangebote der Versicherung

Versicherungen haben häufig Restwertbörsen, über die sie Ihr Unfallfahrzeug möglichst teuer verkaufen möchten – was gleichzeitig Ihren Schadensersatz reduziert. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug über die Börse der Versicherung zu verkaufen. Sie dürfen selbst einen Käufer finden, solange der Verkauf innerhalb einer angemessenen Frist stattfindet.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Beauftragen Sie sofort einen unabhängigen Gutachter – bevor Sie mit der Versicherung über den Restwert verhandeln
  • Lassen Sie den Wiederbeschaffungswert neutral ermitteln
  • Akzeptieren Sie keine voreiligen Restwertangebote der Versicherung
  • Machen Sie Nutzungsausfall geltend – für jeden Tag ohne Fahrzeug
  • Prüfen Sie, ob ein Anwalt sinnvoll ist

Fazit

Ein Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie hilflos sind. Mit dem richtigen Gutachter an Ihrer Seite erhalten Sie den vollen Wiederbeschaffungswert und alle weiteren Ansprüche, die Ihnen zustehen.

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