Schadengutachten in Hamburg und Umgebung

Sie wurden unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, bei dem Ihr Fahrzeug beschädigt wurde? Dann haben Sie den Anspruch auf Schadensersatz, den Sie bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern können. Hierfür benötigen Sie ein Schadengutachten von einem professionellen Sachverständigen. easy KFZ-Gutachten ist Ihr Ansprechpartner für Schadengutachten in Hamburg und Umgebung. Unser Team führt eine genau Untersuchung und Prüfung Ihrer Fahrzeugschäden durch.

Ein Schadengutachten ist vor allem dann unerlässlich,

  • wenn der Schaden höher wie 700€ beträgt.
  • wenn Sie den Schaden fiktiv ausgezahlt haben möchten.
  • wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder vorliegen könnte.
  • wenn es durch den Unfall zu einer Wertminderung an Ihrem Fahrzeuges kam.
  • wenn die Schuldfrage ungeklärt ist. Ein Gutachten ist notwendig für gerichtliche Zwecke.

In unserer Rubrik Ratgeber haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten unserer Kunden verfasst. Hier können Sie erste Fragen klären. Jede Schadenkonstellation benötigt jedoch eine individuelle Beratung. Gerne können Sie uns auch unverbindlich telefonisch kontaktieren. Ein Anruf sagt mehr als tausend Worte. Sie uns unter der Rufnummer +49 (0) 40 / 228 608 78 erreichen.

Es geht um Geld, das Ihnen zusteht!

Wenn es um die Erstellung von einem Schadengutachten in Hamburg und Umgebung geht, sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir kümmern uns um die Erstellung eines genauen und detaillierten Schadengutachten, um die Ersatzsumme fordern zu können, die Ihnen zusteht! Lassen Sie sich nicht auf die Angebote und Gutachter der gegnerischen Versicherung ein, sondern setzen Sie sich mit uns in Verbindung!

Schadengutachten: Wir machen es Ihnen einfach

Unser Name steht für unseren Service: Wir möchten es unseren Kunden so einfach wie möglich machen. Sie können uns zu unseren Geschäftszeiten aufsuchen. Oder wir kommen nach einem Unfall direkt zu Ihnen – egal, wo Sie sich aufhalten und egal, ob die Schuldfrage bereits geklärt ist. Bei einem unverschuldeten Unfall kommen absolut keine Kosten auf Sie zu! Ist die Schuldfrage unklar, bieten wir Ihnen eine kostenlose Beweissicherung und fertigen das Schadengutachten erst an, wenn alle wichtigen Fragen geklärt wurden.

Lassen Sie sich beraten – wir sind für Sie da!

Ein Unfall ist ein echter Schockmoment und passiert dann, wenn man es am wenigsten erwartet. Aus diesem Grund sind wir 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar. Zögern Sie nicht und nutzen Sie unseren Service, um immer auf der richtigen Seite zu stehen und den Schadensersatzanspruch geltend zu machen, den Sie verdienen. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Schadengutachten in Hamburg und Gutachter bei Verkehrsunfällen zur Seite.

FAQ zum Thema KFZ-Gutachten in Hamburg

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden kommen keine Kosten auf Sie zu. Die gegnerische Versicherung übernimmt die gesamten Kosten. Zudem rechnen wir alle Kosten für unsere Leistungen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie nicht einmal in Vorkasse treten müssen. Tipp: Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es ratsam, sich zusätzlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Da die Kosten für Ihren Rechtsbeistand ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen, kommt – auch ohne Rechtsschutzversicherung – kein finanzieller Aufwand auf Sie zu. Wenn die Schuld eines Unfallschadens auf Ihrer Seite liegt, werden die Kosten für das Wertgutachten, eine Fahrzeugbewertung und ein technisches Gutachten nach Aufwand berechnet. Sprechen Sie uns gerne an. Unsere Erstberatung in immer kostenfrei.

Nach einem Autounfall heißt es zuallererst: Ruhe bewahren. Je nach Schwere des Autounfalls muss natürlich die Polizei gerufen werden. Gehen Sie sicher, dass kein Personenschaden besteht und tauschen Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit Ihrem Gegner aus. Anschließend setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Wir beraten Sie telefonisch oder vor Ort. Ganz egal, wo Sie sich im Großraum Hamburg aufhalten – wir kommen zu Ihnen.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden alle Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Aus diesem Grund ist es immer empfehlenswert, einen neutralen und professionellen Gutachter zu Rate zu ziehen. Lassen Sie den Schaden in keinem Falle nur von einem KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschätzen. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass diese nicht zum finanziellen Vorteil der gegnerischen Partei agieren, sondern Kosten sparen wollen.

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Verkehrsunfalls nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie natürlich das Recht, dieses auf kürzestem Wege reparieren, fahrbereit und verkehrssicher machen zu lassen. Wir raten Ihnen dennoch, von unserem Vor-Ort-Service Gebrauch zu machen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug professionell begutachten, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall verkaufen wollen oder müssen, holen wir Ihnen gern verbindliche Angebote von deutschlandweiten Händlern ein. Ihr Fahrzeug wird in diesem Falle an Ort und Stelle abgeholt – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Wenn Sie die Daten oder die Versicherungsnummer der gegnerischen Versicherung nicht kennen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Versicherungen haben immer einen exklusiven Zugang zu einem umfassenden Netzwerk, sodass die Ermittlung der gegnerischen Versicherung und der zugehörigen Versicherungsnummer kein Problem darstellt. Die einzige Information, die für diese Ermittlung notwendig ist, ist das Autokennzeichen des Gegners.

Neben einem technischen Totalschaden, z.B. durch einen Brand, gibt es die Bezeichnung „wirtschaftlichen Totalschaden“. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten die Different zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeuges übersteigen. Beispiel: Die Reparaturkosten nach einem Unfall betragen 5.000 Euro. Die Kosten für einen gleichwertigen Wagen belaufen sich auf etwa 6.000 Euro. Ein Schrott- oder Autohändler bietet Ihnen 1.500 Euro für den Wagen an. In diesem Falle würde der Anspruchsteller anstatt der Reparaturkosten lediglich 4.500 Euro von der Versicherung erhalten. Verkaufen Sie also Ihr Fahrzeug für 1.500 Euro und erhalten zusätzliche 4.500 Euro von der Versicherung, haben Sie die Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu erstehen. Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie sich auf die Abrechnung von einem wirtschaftlichen Totalschaden einlassen.

Im Normalfall können die meisten Schäden an einem Fahrzeug vollständig behoben werden. Es kann jedoch vorkommen, dass sich verdeckte Schäden erst in Zukunft bemerkbar machen. Diese Mängel können zur Folge haben, dass bei einem Verkauf des Fahrzeuges ein geringerer Kaufpreis erzielt wird. Wird diese Wertminderung jedoch von einem kompetenten Gutachter festgestellt, haben Sie Aussicht auf Schadensersatz. Aus diesem Grund ist ein genaues Gutachten umso wichtiger. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen wirtschaftlichen Nachteil vermeiden zu können!

Nach einem Unfall ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Schadensersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ können Sie den Schadenfall fiktiv abrechnen und sich die Schadensersatzsumme auszahlen lassen. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem KFZ-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung verhandelt. Bei der Auszahlung einer fiktiven Abrechnung handelt es sich um einen Nettobetrag. Es werden alle Schäden abgerechnet und ohne Mehrwertsteuer erstattet. Viele Versicherungen versuchen die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung so gering wie möglich zu halten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben. Wir beurteilen den Sachverhalt und sorgen dafür, dass Sie in jedem Falle das Geld bekommen, dass Ihnen zusteht.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie, während der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges, Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser orientiert sich an der Fahrzeugklasse Ihres Wagens und wird von der Versicherung bezahlt. Alternativ können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe dieses Betrages orientiert sich ebenfalls an Ihrer Fahrzeugklasse. Gern stehen wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres Tagessatzes zur Seite.

Egal ob Unfall oder eine wichtige Frage. Wir sind täglich 24h für Sie erreichbar!

Probleme passieren stets zu ungeplanten Zeitpunkten. Wir machen Ihnen das Leben einfach.

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