Wir nehmen uns die Zeit für Sie

imageAutos sind aus der heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Genau wie Autounfälle. In Deutschland werden im Jahr durchschnittlich 2,5 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet. Die genaue Anzahl ist unklar, denn nicht immer wird die Polizei eingeschaltet. Glücklicherweise zeigt die Statistik, dass in den meisten Fälle keine Personenschäden, sondern „nur“ Sachschäden dokumentiert werden. Bedenken Sie nach einem Verkehrsunfall, dass Ihre Gesundheit und die des Unfallgegners – auch wenn dieser die alleinige Schuld trägt – immer oberste Priorität haben.

Sobald Sie sich sicher sein können, dass kein Personenschaden besteht, können Sie sich auf den verursachten Sachschaden konzentrieren. Dieser ist unabhängig von der Schadenshöhe immer ärgerlich und zieht aufwendige, komplizierte Verhandlungen nach sich.

Wenn Sie sich diesen Stress ersparen wollen, wenden Sie sich an uns! Wir übernehmen die Erstellung von eines detaillierten KFZ-Gutachten und reichen dieses bei der Versicherung ein. In diesem Ratgeber möchten wir einige interessante Fragen zum Thema Verkehrsunfall und KFZ-Gutachten klären:

Wir nehmen uns die Zeit für Sie

Autos sind aus der heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Genau wie Autounfälle. In Deutschland werden im Jahr durchschnittlich 2,5 Millionen Verkehrsunfälle gemeldet. Die genaue Anzahl ist unklar, denn nicht immer wird die Polizei eingeschaltet. Glücklicherweise zeigt die Statistik, dass in den meisten Fälle keine Personenschäden, sondern „nur“ Sachschäden dokumentiert werden. Bedenken Sie nach einem Verkehrsunfall, dass Ihre Gesundheit und die des Unfallgegners – auch wenn dieser die alleinige Schuld trägt – immer oberste Priorität haben.

Sobald Sie sich sicher sein können, dass kein Personenschaden besteht, können Sie sich auf den verursachten Sachschaden konzentrieren. Dieser ist unabhängig von der Schadenshöhe immer ärgerlich und zieht aufwendige, komplizierte Verhandlungen nach sich.

Wenn Sie sich diesen Stress ersparen wollen, wenden Sie sich an uns! Wir übernehmen die Erstellung von eines detaillierten KFZ-Gutachten und reichen dieses bei der Versicherung ein. In diesem Ratgeber möchten wir einige interessante Fragen zum Thema Verkehrsunfall und KFZ-Gutachten klären:

Bei einem unverschuldeten Unfallschaden kommen keine Kosten auf Sie zu. Die gegnerische Versicherung übernimmt die gesamten Kosten. Zudem rechnen wir alle Kosten für unsere Leistungen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie nicht einmal in Vorkasse treten müssen. Tipp: Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es ratsam, sich zusätzlich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Da die Kosten für Ihren Rechtsbeistand ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen, kommt – auch ohne Rechtsschutzversicherung – kein finanzieller Aufwand auf Sie zu. Wenn die Schuld eines Unfallschadens auf Ihrer Seite liegt, werden die Kosten für das Wertgutachten, eine Fahrzeugbewertung und ein technisches Gutachten nach Aufwand berechnet. Sprechen Sie uns gerne an. Unsere Erstberatung in immer kostenfrei.

Wenn Sie die Daten oder die Versicherungsnummer der gegnerischen Versicherung nicht kennen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Versicherungen haben immer einen exklusiven Zugang zu einem umfassenden Netzwerk, sodass die Ermittlung der gegnerischen Versicherung und der zugehörigen Versicherungsnummer kein Problem darstellt. Die einzige Information, die für diese Ermittlung notwendig ist, ist das Autokennzeichen des Gegners.

Nach einem Autounfall heißt es zuallererst: Ruhe bewahren. Je nach Schwere des Autounfalls muss natürlich die Polizei gerufen werden. Gehen Sie sicher, dass kein Personenschaden besteht und tauschen Sie alle relevanten Versicherungsdaten mit Ihrem Gegner aus. Anschließend setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Auch wenn die Schuldfrage noch ungeklärt ist, sind wir für Sie da. Wir beraten Sie telefonisch oder vor Ort. Ganz egal, wo Sie sich im Großraum Hamburg aufhalten – wir kommen zu Ihnen.

Nach einem Unfall ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, den Schadensersatz in Form einer Autoreparatur anzunehmen. Alternativ können Sie den Schadenfall fiktiv abrechnen und sich die Schadensersatzsumme auszahlen lassen. Die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung wird von einem KFZ-Gutachter eingeschätzt und bei der Versicherung verhandelt. Bei der Auszahlung einer fiktiven Abrechnung handelt es sich um einen Nettobetrag. Es werden alle Schäden abgerechnet und ohne Mehrwertsteuer erstattet. Viele Versicherungen versuchen die Schadensersatzsumme bei einer fiktiven Abrechnung so gering wie möglich zu halten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein schlechtes Gefühl haben. Wir beurteilen den Sachverhalt und sorgen dafür, dass Sie in jedem Falle das Geld bekommen, dass Ihnen zusteht.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden alle Gutachterkosten von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Aus diesem Grund ist es immer empfehlenswert, einen neutralen und professionellen Gutachter zu Rate zu ziehen. Lassen Sie den Schaden in keinem Falle nur von einem KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung einschätzen. Unsere Erfahrung zeigt immer wieder, dass diese nicht zum finanziellen Vorteil der gegnerischen Partei agieren, sondern Kosten sparen wollen.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie, während der Instandsetzung Ihres Fahrzeuges, Anspruch auf einen Mietwagen. Dieser orientiert sich an der Fahrzeugklasse Ihres Wagens und wird von der Versicherung bezahlt. Alternativ können Sie einen Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe dieses Betrages orientiert sich ebenfalls an Ihrer Fahrzeugklasse. Gern stehen wir Ihnen bei der Ermittlung Ihres Tagessatzes zur Seite. Auf unserer Seite Nutzungsausfall können Sie einen Einblick auf die Tabelle nach Schwacke einsehen.

Ja, Sie dürfen die Werkstatt Ihres Vertrauens mit der Reparatur Ihres Unfallwagens beauftragen.

Im Normalfall können die meisten Schäden an einem Fahrzeug vollständig behoben werden. Es kann jedoch vorkommen, dass sich verdeckte Schäden erst in Zukunft bemerkbar machen. Diese Mängel können zur Folge haben, dass bei einem Verkauf des Fahrzeuges ein geringerer Kaufpreis erzielt wird. Wird diese Wertminderung jedoch von einem kompetenten Gutachter festgestellt, haben Sie Aussicht auf Schadensersatz. Aus diesem Grund ist ein genaues Gutachten umso wichtiger. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um einen wirtschaftlichen Nachteil vermeiden zu können!

Sie haben Ihr Auto instand setzen lassen, jedoch keinen Nachweis über die Reparatur- oder Wartungsarbeiten? Dies kann Ihnen im Falle eines Unfalls zum finanziellen Nachteil werden. Um diese missliche und unnötige Situation zu vermeiden, fertigen wir ein technisches Gutachten an, welches als Reparaturbestätigung dient. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Neben einem technischen Totalschaden, z.B. durch einen Brand, gibt es die Bezeichnung „wirtschaftlichen Totalschaden“. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten die Different zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeuges übersteigen. Beispiel: Die Reparaturkosten nach einem Unfall betragen 5.000 Euro. Die Kosten für einen gleichwertigen Wagen belaufen sich auf etwa 6.000 Euro. Ein Schrott- oder Autohändler bietet Ihnen 1.500 Euro für den Wagen an. In diesem Falle würde der Anspruchsteller anstatt der Reparaturkosten lediglich 4.500 Euro von der Versicherung erhalten. Verkaufen Sie also Ihr Fahrzeug für 1.500 Euro und erhalten zusätzliche 4.500 Euro von der Versicherung, haben Sie die Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug zu erstehen. Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten, bevor Sie sich auf die Abrechnung von einem wirtschaftlichen Totalschaden einlassen.

Bei der sogenannten 130%-Regelung geht es um die Reparatur eines Fahrzeuges, welches vom beauftragten Gutachter als wirtschaftlicher Totalschaden beurteilt wurde. Da sich die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges oft als schwierig herausstellt, handelt es sich hierbei um eine Ausnahmeregelung. Sofern der Schaden nicht maximal 30% des Wiederbeschaffungswertes überschreitet, hat der Geschädigte die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten. Dieser Prozess wird auch als „Integritätsinteresse“ des Geschädigten bezeichnet. Dennoch gibt es einige Einschränkungen: 1. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate (ab dem Zeitpunkt des Schadens) genutzt werden. 2. Das Fahrzeug muss sach- und fachgerecht instandgesetzt werden und den Vorgaben des Sachverständigengutachtens genügen. Wir prüfen gern, ob Sie die 130%-Regelung in Anspruch nehmen können.

Bei einer Kaskoversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die unterschiedliche Ansprüche vertraglich abregelt. Anders als bei einer Haftpflichtversicherung ist die Übernahme von Kosten für einen KFZ-Gutachter nicht selbstverständlich. Prüfen Sie, welche Ansprüche Sie an Ihre Kaskoversicherung stellen dürfen und lassen Sie sich beraten. Wir raten Ihnen in jedem Falle, ein detailliertes Gutachten als Beweissicherung erstellen zu lassen, um Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können.

Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Verkehrsunfalls nicht mehr fahrbereit ist, haben Sie natürlich das Recht, dieses auf kürzestem Wege reparieren, fahrbereit und verkehrssicher machen zu lassen. Wir raten Ihnen dennoch, von unserem Vor-Ort-Service Gebrauch zu machen. Lassen Sie Ihr Fahrzeug professionell begutachten, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall verkaufen wollen oder müssen, holen wir Ihnen gern verbindliche Angebote von deutschlandweiten Händlern ein. Ihr Fahrzeug wird in diesem Falle an Ort und Stelle abgeholt – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Wer einen fremdverschuldeten Personenschaden erlitten hat, hat Anrecht auf alle anfallenden Kosten. Hierzu zählen die Kosten für Ihre Behandlung, eventuelle Kur- oder Rehakosten, der Lohnausfall sowie zusätzliches Schmerzensgeld. Bei einem Personenschaden raten wir all unseren Kunden einen Fachanwalt zu beauftragen. Dieser wird Ihren Anspruch genau beziffern und einfordern.

Sie haben immer das Recht, einen Anwalt einzuschalten. Die gute Nachricht ist, dass die Kosten für Ihren Rechtsbeistand bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stellen den Kontakt zu einem Anwalt für Verkehrsrecht her. Tipp: Sie haben einen Personenschaden erlitten? Dann ist es immer ratsam, einen fähigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Fahrerflucht ist eine Straftat. Wer Opfer eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht geworden ist, muss unbedingt die Polizei rufen. Auch, wenn der Schuldige leider nur in wenigen Fällen ermittelt werden kann, besteht dennoch die Chance auf Schadensersatz. Da die Erstellung eines Gutachtens nicht kostenlos durchgeführt werden kann und Sie diese Kosten im Falle einer nicht-Ermittlung des Schuldigen tragen müssen, haben wir eine kostenlose Alternativlösung für Sie: Die Beweissicherung. Wir dokumentieren und archivieren alle entstandenen Schäden, und fertigen erst ein Gutachten an, wenn es benötigt wird.

Egal ob Unfall oder eine wichtige Frage. Wir sind täglich 24h für Sie erreichbar!

Probleme passieren stets zu ungeplanten Zeitpunkten. Wir machen Ihnen das Leben einfach.

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