Erster Mai – Wer zahlt den Vandalismus?

Das Wetter gestern am 1. Mai war herrlich sonnig – eben wie es sich für einen Feiertag gehört.

Es gab jedoch auch die obligatorischen Demonstrationen im Hamburger Schanzenviertel und umliegend dem Hamburger Hauptbahnhof. Leider glich es erneut einem Schlachtfeld mit Ausschreitungen und mutwilligen Krawallen der Demonstranten. Nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Fahrzeuge wurden dabei beschädigt und vandalliert. Wer kommt für diesen Schaden auf?

Grundsätzlich haftet die verursachende Person für den Schaden. Jedoch kann häufig der Verursacher nicht ermittelt werden oder er verfügt nicht über die finanziellen Mittel.

Glück dem, der eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Der Teilkaskoschutz greift bei Brandstiftung und Glasbruch an Schreiben und Scheinwerfer ein. Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden durch Vandalismus ab. Dazu gehören Steinwürfe, Kratzer und Bemalungen.

Der Schaden muss leider aus eigener Tasche gezahlt werden, wenn nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

(Foto: spreepicture)

Fragen Sie mit WhatsApp!