Schwerer Unfall auf der Uhlenhorst

unfall hamburg uhlenhorst mini vwFoto: Friederike Ulrich / HA

Letzten Freitag verursachte eine 22-Jähige mit einem Mietfahrzeug erhebliche Sachschäden.

Der Vorfall passierte auf dem Hofweg in Hamburg Uhlenhorst gegen 1:45 Uhr in der Nacht auf Samstag. Auf Höhe der Kanalstraße verlor die junge Fahrerin die Kontrolle über das Fahrzeug und kam von der Straße ab. Dabei fuhr sie zunächst in eine Baustelle, rammte einen Baum und ein Telefonkasten, kam schließlich durch zwei parkende Fahrzeuge zum Stehen.

Ein Mini Cooper wurde stark beschädigt, ist nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Bei einem VW T6 sind nicht unerhebliche Karosserieschäden im seitlichen Heck entstanden. Bei beiden Fahrzeuges steht neben dem Sachschaden auch eine Wertminderung in Betracht.
Der Telefonkasten wurde stark beschädigt, der Baum benötigt pflegende Maßnahmen.

Ermittlungen ergaben, dass die junge Frau unter Einfluss von Alkohol stand. Die polizeiliche Akte spricht von einem Wert über einem Promille. Der Gesamtschaden wird auf über 150.000 Euro geschätzt.

Wie sieht die Schadenregulierung aus?

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und tritt in jedem Fall für Schäden an Dritten ein. Wichtig ist die Darlegung einer Unfallkonstellation, woraus der Verursacher eindeutig ersichtlich wird. Im Zweifel ist der Schaden im Rechtsweg einzufordern.
Die Halter der beiden beschädigten Fahrzeuge können mit Hilfe eines Schadengutachtens einen Ersatz oder eine fachgerechte Reparatur fordern. Das Gutachten gilt hier als neutraler Beweissicherung und legt den entstandenen Schaden penibel dar. 
Andererseits kann die Versicherung jedoch die Verursacherin mit bis zu 5000 Euro in Regress ziehen, da ein Alkoholeinfluss über 0,3 Promille vorliegt. Weiterhin ist hier die gesonderte Vereinbarung über die Selbstbeteiligung in den Vertragsbedingungen des Mietwagenbetreibers zu achten.

Fahren Sie stets nüchtern! Denken Sie an andere Verkehrsteilnehmer, Kinder und die Umwelt.

Informieren Sie sich weiterhin auf unserer Unterseite Schadengutachten über die Schadensregulierung oder kontaktieren Sie uns einfach unter +49 (0) 40 / 228 608 78.

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